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Informationen zu den Immobilien

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Informationen zu den Immobilien

1. Darstellung der Immobilien

Jedes Exposé gibt an, ob die Immobilie zum Verkauf, zur Vermietung oder zu beidem angeboten wird. Es stellt ihre wesentlichen Merkmale dar: Lage, Flächen, Räume, Ausstattung und Zugangsbedingungen zu den Gemeinschaftsbereichen.

Wohnflächen, bebaute Flächen, Außenflächen und Grundstücksflächen werden, soweit angegeben, voneinander unterschieden. Fotografien und Beschreibungen müssen die Immobilie wahrheitsgetreu wiedergeben; Illustrationen oder Simulationen werden als solche gekennzeichnet.

2. Preise und Kosten

Bei einem Verkauf enthalten die finanziellen Angaben den geforderten Preis, etwaige Honorare und die Person, die diese trägt, sowie die zu erwartenden Kosten und Steuern.

Bei einer Vermietung gibt das Angebot den für den Aufenthalt oder den betreffenden Zeitraum geltenden Preis, die obligatorischen Kosten, die optionalen Leistungen und die etwaige Kaution an.

Die detaillierten finanziellen Bedingungen werden vor dem Eingehen jeglicher Verpflichtung mitgeteilt.

3. Unterlagen zur Immobilie

Je nach Art des Vorgangs und den geltenden Vorschriften umfasst das Dossier Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, den Lasten, der Belegung, dem verwaltungsrechtlichen Status und den erforderlichen Genehmigungen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen, insbesondere das verkürzte Informationsdokument — Documento Informativo Abreviado (DIA) — oder das für Bestandswohnungen geltende Informationsblatt, werden, sofern sie erforderlich sind, nach den gesetzlich vorgesehenen Modalitäten und innerhalb der gesetzlichen Fristen bereitgestellt.

4. Energieeffizienz

Wenn ein Energieausweis vorgeschrieben ist, enthält die Anzeige die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aus einem gültigen und registrierten Ausweis. Die entsprechenden Unterlagen werden gemäß den geltenden Vorschriften übergeben oder dem Vertrag beigefügt.

Eine etwaige Befreiung muss begründet werden. Der Vermerk „in Bearbeitung“ ersetzt keine für die Werbung für die Immobilie vorgeschriebene Energieinformation.

5. Touristische Vermietungen

Touristische Anzeigen enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Kennnummern und geben die zulässige Belegungskapazität an.

Die Buchungs-, Zahlungs-, Stornierungs- und Aufenthaltsbedingungen sind in den Mietbedingungen und im jeweiligen Angebot aufgeführt.

6. Lage und ergänzende Auskünfte

Die öffentlich zugängliche Karte kann eine ungefähre Lage anzeigen, die eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Diese Darstellung verzögert oder ersetzt nicht die Mitteilung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

Um Auskünfte zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, nutzen Sie unser Kontaktformular und geben Sie dabei die Referenznummer der Immobilie an.

Gemeldete Fehler werden geprüft und korrigiert, ohne die rechtliche Tragweite der Werbeinformationen oder die Rechte des Kunden einzuschränken.

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